Pflanzengesundheitsrecht Neue Regelungen zum Pflanzenpass in Kraft getreten
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) bedauert, dass die Toleranzgrenze beim Auftreten von Regulierten-Nicht-Quarantäneerregern (RNQP's) in letzter Minute noch auf Null Prozent festgesetzt wurde. Die Änderung trat mit dem neuen Pflanzengesundheitsrecht in Kraft, das seit 14. Dezember 2019 gilt.

















