Pflanzenschutzgerätekontrolle Prüfintervalle verlängern sich auf sechs Kalenderhalbjahre
Mit dem Inkrafttreten der neuen Pflanzenschutzgeräteverordnung am 6. Juli 2013 verlängern sich die Prüfintervalle von vier auf sechs Kalenderhalbjahre. Für Geräte, die vor dem 6. Juli 2013 geprüft wurden, gilt die Prüfplakette ein Jahr länger als angegeben (z.B. Prüfplakette 1. Halbjahr 2015:...














