Infektionsschutzgesetz Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte und Großhandel dürfen offen bleiben
Das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (Infektionsschutzgesetz) ist am Mittwoch (21.04.2021) vom Bundestag beschlossen worden und hat am Donnerstag den Bundesrat passiert. Demnach werden Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte und der...





















