Keine Frist bei Antrag auf Sozialbestattung
Anträge auf die Übernahme von Bestattungskosten müssen nicht immer innerhalb einer bestimmten Frist beim Sozialamt eingereicht werden. In einem aktuellen Fall verurteilte das Sozialgericht Stade die Behörde zur Kostenübernahme, obwohl der Antrag über ein Jahr nach dem Todesfall gestellt wurde.









