Bestattungskosten Sache der Erben
Paragraph 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt wörtlich: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Wer ein Erbe ausschlägt, muss demnach die Kosten der Bestattung nicht übernehmen. Gibt es auch keine anderen Erben, trifft die Kostentragungspflicht bestimmte...

















