Organe aus der Rechtsmedizin bekommen Ruhestätte
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Zahlreiche Knochen und Organteile von Menschen, die innerhalb der letzten zehn Jahre verstorben sind und gerichtlich obduziert wurden, bekamen eine würdevolle Ruhestätte, nachdem sie als Beweisstücke für Gerichtsverfahren nun nicht mehr benötigt werden. Drei Urnen beinhalten die Asche dieses freigegebenen Materials.
Auch ganze oder in Teilen erhaltene Skelette, die bei Bauarbeiten des Öfteren geborgen und sichergestellt werden, finden zunächst den Weg in die Rechtsmedizin. Wenn dann durch die Untersuchungen eine Liegezeit von 50 und mehr Jahren herauskommt, müssen auch diese Körperteile nicht mehr aufbewahrt werden und haben jetzt einen angemessenen, letzten Bestimmungsort.
Die Zeremonie fand im kleinen Rahmen auf dem Melatenfriedhof nicht weit entfernt vom Gebäude der Rechtsmedizin statt: Mitarbeiter des Instituts, der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner und des Bestattungshauses Hoffmann versammelten sich an der speziell für diesen Zweck im Jahr 2009 ausgewählten Grabstätte des Kartäuserpriesters und leidenschaftlichen Tulpenzüchters Joseph Becker, der 1812 verstarb.
„Früher wurden die Organe als medizinischer Sondermüll in roten Tonnen entsorgt“, schildert der Institutsdirektor Prof. Rothschild die unerträgliche Situation der vergangenen Jahrzehnte. „Aber menschliche Körperteile verdienen einen respektvollen Umgang, hierfür haben wir mit der Sammelbeisetzung in unserem Patenschaftsgrab eine gute Lösung gefunden“, ist sich auch Dirk Klein, geschäftsführender Vorstand der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner sicher. Die Kölner Friedhofsgärtner unterstützen das Anliegen durch die Übernahme der gärtnerischen Pflegekosten, wobei die Stadt Köln per Ausnahmeregelung darauf verzichtet Friedhofsgebühren zu erheben. In der Ausrichtung der Beisetzungsfeier
engagiert sich das Bestattungshaus Hoffmann.
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