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    Friedhofskultur

    Immer mehr Urnenkirchen in Deutschland

    Immer weniger Gotteshäuser werden aufgrund des Mitgliederschwundes der Kirchen für Gottesdienste benötigt. In mittlerweile 42 solchen Gebäuden wurden Kolumbarien eingerichtet, wo in speziellen Nischen Urnen mit der Asche Verstorbener beigesetzt werden. Kirchengemeinden können so Abriss oder Leerstand vermeiden und erzielen gleichzeitig Einnahmen, um die Gebäude instand zu halten.

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    2013 betrug die bundesweite Zahl an Urnenkirchen ungefähr 20, mittlerweile gibt es laut der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas, Königswinter, 29 katholische, 11 evangelische und 2 altkatholische Angebote. Weitere sind geplant, unter anderem in Bremen, Bremerhaven und Siegen. Als Vorreiter fungierte im Jahr 2004 die altkatholische Pfarrkirche Erscheinung Christi in Krefeld. 2006 eröffnete mit St. Josef in Aachen die erste katholische Urnenkirche. Evangelische Gemeinden zogen nach. Besonders verbreitet sind Urnenkirchen in Nordrhein-Westfalen, wo sich 27 Standorte befinden – allein in Mönchengladbach vier. Auch in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen und Rheinland-Pfalz gibt es entsprechende Angebote. In den anderen Bundesländern, insbesondere im Süden und großen Teilen Ostdeutschlands, findet das Konzept hingegen noch keine Resonanz.

    Wie auch bei Friedhöfen bestehen große Kostenunterschiede zwischen den verschiedenen Standorten. Innerhalb der einzelnen Urnenkirchen gibt es darüber hinaus häufig verschiedene Tarife, abhängig von der Lage der Nische in der jeweiligen Anlage. Im Schnitt werden für Einzelkammern 2.500 € fällig, für Doppelkammern mit zwei Urnen 4.500 €. Die übliche Preisspanne reicht von knapp 1.000 € bis 3.500 € für Einzelkammern und 1.400 € bis 7.000 € für Doppelkammern. Mit diesen Beträgen ist häufig nur die Nutzung der Grabstelle abgegolten. Darüber hinaus fallen oft weitere Kosten an: für die Abdeckplatten der Urnennischen, deren Beschriftung, die eigentliche Beisetzung und die Verwaltung. Die Nutzungsdauer der Grabstätten in den Urnenkirchen beträgt meist 20 Jahre – selten weniger – und kann in der Regel auch verlängert werden. Eine konfessionelle Bindung der Verstorbenen wird meist nicht vorausgesetzt. Die Kapazität der Urnenkirchen umfasst je nach Anbieter eine drei- oder vierstellige Zahl an Plätzen, einige Anlagen mussten in der Vergangenheit schon erweitert werden.

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