Bestattungsvorsorgevertrag 10.500 € angemessen, auch bei Erhalt von Sozialleistungen
Rücklagen für eine Beisetzung und ein gepflegtes Grab gehören zum Schonvermögen, allerdings werden die Höhen unterschiedlich bewertet. Das Verwaltungsgerichts Münster entschied nun, dass eine Pflegeheimbewohnerin ihre Bestattungsvorsorge nicht auflösen muss, um Pflegewohngeld zu erhalten.






















