Kostenübernahme bei Sozialbestattungen Keine Pflicht, Erben zu verklagen
Wer einen Antrag auf eine Sozialbestattung stellt, muss sich wegen der Übernahme der Bestattungskosten nicht auf einen ungewissen Rechtsstreit mit den Erben eines Verstorbenen einlassen. Dies hat das Bundessozialgericht in letzter Instanz klargestellt.