Unbewurzelte Stecklinge aus Drittländern Ausnahmegenehmigungen für Petunia und Calibrachoa
Die Europäische Union hat mit Wirkung zum 23. Juni 2025 die Einfuhr unbewurzelter Stecklinge von Calibrachoa , Petunia und deren Hybriden aus Kenia und Guatemala unter bestimmten Auflagen genehmigt.