
Mit digitalen Lösungen Ertrag steigern und Emissionen vermeiden
Die aktuellen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zum Aktionsprogramm Nitrat (Az. 10 C 1.25) sowie zur Bayerischen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (Az. 10 CN 1-4.25) und die jüngste Aussetzung der Gebietsausweisung in Mecklenburg-Vorpommern unterstreichen aus Sicht des Industrieverbands Agrar (IVA) die Notwendigkeit, die Düngeregulierung in Deutschland grundlegend zu überarbeiten.
von IVA erschienen am 06.11.2025„Die derzeitige Ausgestaltung des Düngerechts ist bürokratisch überfrachtet und fachlich nicht zielführend“, erklärt Dr. Theresa Krato, Fachgebietsleiterin Pflanzenernährung im IVA. „Die pauschale 20?Prozent-Reduktion der Stickstoffdüngung in sogenannten ‚Roten Gebieten‘ wird weder dem tatsächlichen Nährstoffbedarf der Pflanzen gerecht noch dem Verursacherprinzip. Sie nimmt vermeidbare Ertragseinbußen in Kauf und kann mittel- bis langfristig negative Auswirkungen auf Umwelt und Klima haben – etwa durch ineffiziente Nährstoffausnutzung und erhöhte Lachgasemissionen.“
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bayerischen Ausführungsverordnung zeige deutlich: Die rechtlichen Grundlagen für die Gebietsausweisung sind unzureichend und müssen dringend nachgebessert werden.
Das Gericht erklärte die Gebietsausweisung in Bayern für unwirksam, weil die bayerische Ausführungsverordnung nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an Eigentums- und Berufsfreiheit der Landwirte genügt. Die jüngste Meldung aus Mecklenburg-Vorpommern, das als erstes Bundesland nach Bayern seine Maßnahmen in den Roten Gebieten aussetzt, zeigt, dass das Urteil bundesweite Konsequenzen für die Ausgestaltung der Düngeverordnung haben kann – das Bundeslandwirtschaftsministerium ist nun gefordert, diese verursachergerecht und pflanzenbaulich praktikabler zu gestalten.
Der IVA setzt sich für eine zielorientierte und EU-rechtskonforme Weiterentwicklung des Düngerechts ein. Moderne Verfahren und digitale Technologien, die bereits vorhanden sind, ermöglichen eine präzise, bedarfsgerechte Düngung – und damit eine bessere Verbindung von Umwelt- und Ressourcenschutz mit wirtschaftlicher Effizienz – auch in den Roten Gebieten.
Digitale Technologien einsetzen
Der Einsatz digitaler Technologien ermöglicht eine dynamische Düngebedarfsermittlung, die auch in Roten Gebieten genutzt werden kann. Mithilfe digitaler Tools kann der tatsächliche Stickstoffbedarf präzise ermittelt und flexibel angepasst werden – für mehr Klima- und Gewässerschutz sowie eine wirtschaftlichere Betriebsführung.
„Die Nutzung digitaler Tools ermöglicht eine ertragsorientierte Düngebedarfsermittlung im Ackerbau, die eine praktikable Möglichkeit in Roten Gebieten zur Vermeidung von Ertragsdefiziten bietet und gleichzeitig das Grundwasser vor Nitratauswaschung schützt“, so IVA-Hauptgeschäftsführer Frank Gemmer. „Die Politik muss jetzt die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, damit diese innovativen Lösungen flächendeckend zur Anwendung kommen.“
Mit klugen Maßnahmen Emissionen mindern
Modellrechnungen zeigen, dass durch die im Papier dargestellten Maßnahmen eine Reduktion der Treibhausgasemissionen im Ackerbau um nahezu 50 Prozent möglich ist. „Die Ergebnisse der Hohenheimer Klimastudie bestätigen unsere Position: Nachhaltigkeit und Produktivität schließen sich nicht aus – im Gegenteil, sie bedingen einander“, so Gemmer.










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