
Pflanzenschutzmaßnahmen zeitsparend und rechtskonform erfassen
Die digitale Erfassung und Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen ist angesichts neuer Rechtsvorschriften von entscheidender Bedeutung für die Landwirtschaft und alle damit verbundenen Akteure. PS Info MeinBetrieb wurde deshalb grundlegend überarbeitet, um Betriebe bei der zuverlässigen, revisionssicheren Dokumentation zu unterstützen.
von Gabriele Winter, hortigate erschienen am 08.10.2025Die Verordnung (EU) 2022/2379 schafft einen integrierten Rahmen für die Erhebung und Übermittlung detaillierter Daten zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und Erzeugnissen auf Ebene der Staaten, worunter auch Pflanzenschutzmittel fallen. Ergänzend konkretisiert die EU-Durchführungsverordnung 2023/564 die Anforderungen an die elektronischen Aufzeichnungen von Pflanzenschutzanwendungen. Dabei wird festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2026 alle beruflichen Anwender ihre Pflanzenschutzmaßnahmen digital und in einem maschinenlesbaren Format dokumentieren müssen. Diese rechtsverbindlichen Vorgaben zielen darauf ab, die Nachverfolgbarkeit, Transparenz und Kontrolle hinsichtlich des Pflanzenschutzmitteleinsatzes zu verbessern und gleichzeitig Bürokratie durch digitale Prozesse zu reduzieren.
Die Umstellung auf eine elektronische Dokumentation stellt insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe und Pflanzenschutzberater eine Herausforderung dar, bietet aber auch Chancen für mehr Effizienz und Sicherheit. PS Info MeinBetrieb wurde bereits 2015 als praxisnahes Instrument entwickelt und nun grundlegend überarbeitet, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und Betriebe bei der zuverlässigen, revisionssicheren Dokumentation zu unterstützen. Mit dem System können Pflanzenschutzmaßnahmen lückenlos, zeitsparend und rechtskonform erfasst und verwaltet werden – ein wichtiger Schritt für die nachhaltige und digitale Zukunft der Landwirtschaft.
Die Funktionsweise von MeinBetrieb
PS Info MeinBetrieb bietet direkten Zugriff auf die umfassende PS Info-Datenbank mit allen erforderlichen Zulassungsdaten. Das umfasst die jeweils aktuellen BVL-Zulassungen inklusive Notfallzulassungen sowie Pflanzenschutzmittel mit eingetragenen Aufbrauchfristen. So ist gewährleistet, dass stets mit den neuesten und rechtssicheren Informationen gearbeitet wird und veraltete oder nicht zulässige Mittel vermieden werden.
Für jede Anwendung werden anwendungsindividuelle Stammdaten systemseitig hinterlegt. Dazu zählen Anbaupläne mit detaillierten Kulturdaten und den jeweiligen Entwicklungszeiten. Die zentrale Eingabe der zugelassenen Mittel erfolgt teilweise automatisch, wobei wichtige Zulassungsdaten wie Wirkstoffe, Auflagen oder Zulassungsnummern aus der Datenbank übernommen werden. Die benötigten Aufwandmengen der Mittel werden zudem automatisch berechnet, was eine präzise und zeitsparende Dokumentation unterstützt.
Die Dokumentation erfolgt entsprechend den Anforderungen der EU-Durchführungsverordnung 2023/564. Die folgenden Angaben sind zwingend erforderlich:
- der Anwendungsbereich,
- die genaue Zweckbestimmung der Maßnahme,
- das eingesetzte Pflanzenschutzmittel inklusive der gültigen Zulassungsnummer, sowie
- der genaue Zeitpunkt der Anwendung.
- Ebenso müssen Lage und Größe der behandelten Fläche erfasst werden (Georeferenzierung).
- Zur einheitlichen Pflanzenartenkennung müssen die Kulturpflanzen einschließlich des EPPO-Codes und gegebenenfalls das Entwicklungsstadium der Pflanze nach dem BBCH-System in der Dokumentation festgehalten werden.
Jede Anwendung wird als individuelle PDF-Datei gespeichert. Zusätzlich steht ein Datenexport im Excel-Format bereit, und alle Dokumentationsdaten können ab 2026 in maschinenlesbarer Form ausgegeben werden – was bei Bedarf die Übergabe an Behörden oder Partner erheblich erleichtert. Optional lassen sich auch spezielle Dokumentationsstandards wie GLOBALG.AP oder QS integrieren. Alle Aufzeichnungen sind jederzeit verfügbar und können bei Bedarf unkompliziert abgerufen oder exportiert werden.
Darüber hinaus erlaubt PS Info MeinBetrieb die Dokumentation weiterer betrieblicher Vorgänge, beispielsweise von Düngung, Einsatz von Nützlingen oder der Anwendung sonstiger Produkte wie Pflanzenstärkungsmittel, über integrierte betriebseigene Listen.
Für wiederkehrende Anwendungen können individuelle Vorlagen erstellt werden, was Arbeitsschritte beschleunigt und die Fehlerquote reduziert.
Die gespeicherten Daten werden dauerhaft auf Servern in Deutschland verwaltet, wobei die Datenhoheit vollständig beim Nutzer verbleibt – eine zentrale Voraussetzung für Datenschutz und Datensicherheit.
Neu hinzugekommen ist das Zusatzmodul „MeinBetrieb IDA“, das Mitte September als Farm-Management-Software von GLOBALG.A.P offiziell anerkannt wurde. Damit können jetzt zusätzlich alle Umwelt- und Nachhaltigkeitsdaten dokumentiert werden, die für die Erlangung des GLOBALG.A.P. IDA-Zertifikats erforderlich sind. Hierzu müssen der Wasser- und Energieverbrauch und die ausgebrachten Wirk- und Nährstoffmengen dokumentiert und über eine Schnittstelle an GLOBALG.A.P. gesendet werden. Dieses Zertifikat verlangen einige Händler und Vertriebsunternehmen ebenfalls ab dem 1. Januar 2026.
MeinBetrieb kann über hortigate gebucht werden. Das Dokumentationssystem kann gemeinsam mit dem Infosystem hortigate einen Monat kostenlos getestet werden.
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