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Ihr Auftritt bitte!

Wichtig für das Ansehen und den Erfolg eines Unternehmens ist ein professioneller Auftritt, meint Christiane James in ihrem Kommentar.
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Montagmorgen, acht Uhr vor meinem Bürofenster: Beim Nachbarn fahren zwei Lieferwagen vor, fünf einheitlich gekleidete Männer steigen aus. Es folgt eine kurze ruhige Besprechung und dann geht alles ganz schnell – zwei Stunden später ist das Einfamilienhaus mit drei Stockwerken eingerüstet. Jeder Handgriff sitzt, jeder im Team weiß, was er zu tun hat. Bereits während des Aufbaus befestigt der Chef oder Vorarbeiter das Firmenplakat mit Name, Telefonnummer und Internetadresse am Gerüst. Zu guter Letzt wirft er einen Blick auf die Straße, nimmt den Besen vom Lieferwagen und kehrt den Bürgersteig. Wenn ich Hausbesitzerin wäre, würde ich mir diese Adresse merken. So eine professionelle Arbeit in aller Ruhe und ohne Hektik habe ich selten gesehen.



Und wie sieht es bei Ihnen aus? Gehören Sie und Ihre Mitarbeiter zu denen, die unterschiedlich gekleidet auf dem Friedhof anzutreffen sind? Arbeiten Sie als Team, wie es sich für Profis gehört, Hand in Hand und ohne lautes Gebrüll? Wissen alle, was sie zu tun haben, oder muss der Chef/Vorarbeiter ständig Anweisungen herumrufen? Gibt es vor Arbeitsantritt, also vor dem Ausrücken auf den Friedhof, eine Besprechung, damit alle wissen, was zu tun ist?



All diese Fragen stelle ich nicht nur, weil mir der Auftritt der Gerüstbauer so gut gefallen hat, sondern weil sich die Friedhofsgärtner mit ihrer gut gemachten Werbekampagne als Profis verkaufen. Allein schöne bunte Plakate und Anzeigen reichen nicht. Der Mensch, der Sie und Ihr Team bei der Arbeit sieht, sollte Profis mit professioneller Arbeitseinstellung und -einteilung sehen.



Laufen die Mitarbeiter zum Beispiel wie der sprichwörtliche „Haufen aufgescheuchter Hühner“ zwischen den Gräbern herum, sieht das eher nach einem fehlenden Plan als nach guter Organisation aus. Eine gut geplante Arbeit vermittelt dem Kunden dagegen Sicherheit – und genau die möchte er mit dem Beauftragen des Fachmanns/der Fachfrau für die Gestaltung und Pflege von Gräbern haben.

 

(c) DEGA 11/2009



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