Russisches Importverbot gilt nicht für blühende Topfpflanzen
Wie das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in einem Schreiben vom 18. Juli 2013 mitteilt, gilt das Importverbot der russischen Föderation nicht für blühende Topfpflanzen unter Glas, so der Zentralverband Gartenbau (ZVG) in einer Pressemeldung.









