Russisches Importverbot gilt nicht für blühende Topfpflanzen
Wie das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in einem Schreiben vom 18. Juli 2013 mitteilt, gilt das Importverbot der russischen Föderation nicht für blühende Topfpflanzen unter Glas, so der Zentralverband Gartenbau (ZVG) in einer Pressemeldung.
- Veröffentlicht am
Mit einer ergänzenden Mitteilung vom 11. Juli 2013 an die Europäische Kommission habe die Russische Föderation eine Ausnahmegenehmigung vom Importstopp für Topfpflanzen aus dem Gewächshaus mit Ursprung in oder Herkunft aus den Mitgliedstaaten der EU erteilt.
Allerdings betone das BMELV, dass die Ware trotzdem die bestehenden phytosanitären Einfuhranforderungen erfüllen und insbesondere frei von Schadorganismen sein muss.
Die Europäische Kommission hat mit einem Schreiben vom 15. Juli 2013 der Russischen Föderation verschiedene Maßnahmen und Garantien angeboten, die sicherstellen sollen, dass schaderregerfreie Ware geliefert und die Rückverfolgbarkeit verbessert wird.
Als Option wird zusätzlich die Erarbeitung eines Memorandums in Erwägung gezogen. Eine Antwort der Russischen Föderation steht noch aus.
Quelle: ZVG
DEGA online 25. Juli 2013
Allerdings betone das BMELV, dass die Ware trotzdem die bestehenden phytosanitären Einfuhranforderungen erfüllen und insbesondere frei von Schadorganismen sein muss.
Die Europäische Kommission hat mit einem Schreiben vom 15. Juli 2013 der Russischen Föderation verschiedene Maßnahmen und Garantien angeboten, die sicherstellen sollen, dass schaderregerfreie Ware geliefert und die Rückverfolgbarkeit verbessert wird.
Als Option wird zusätzlich die Erarbeitung eines Memorandums in Erwägung gezogen. Eine Antwort der Russischen Föderation steht noch aus.
Quelle: ZVG
DEGA online 25. Juli 2013
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.