
Digitale Aufzeichnung ab 2027 – neue Pflichten starten 2026
Der Beginn der verpflichtenden digitalen Dokumentation von Pflanzenschutzanwendungen soll voraussichtlich auf den 1. Januar 2027 verschoben werden. Die Bundesregierung hat im zuständigen EU-Gremium für eine entsprechende Anpassung gestimmt und angekündigt, einen entsprechenden Formulierungsvorschlag vorzulegen.
von ZVG/PS Info erschienen am 06.11.2025Unabhängig davon treten die erweiterten Aufzeichnungspflichten planmäßig zum 1. Januar 2026 in Kraft und müssen nur zunächst nicht-digital erfüllt werden. Erfasst werden sollen detaillierte Daten zu Anwendung, Fläche, Kultur und Mitteln – inklusive der entsprechenden Nummern und Codierungen. Diese müssen mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.
Angesichts dieser Anforderungen gewinnt die frühzeitige Umstellung auf digitale Systeme an Bedeutung. Das Online-Tool „PS Info – MeinBetrieb“ bietet hierfür eine praxisnahe Lösung.
Zudem verlangen viele Händler und Vermarkter im Zierpflanzen- und Baumschulsektor ab 2026 Nachweise einer nachhaltigen Produktionsweise, wozu eine regelmäßige digitale Erfassung betrieblicher Daten gehört. Für die Zertifizierung müssen die relevanten Nachhaltigkeitskriterien mindestens drei Monate dokumentiert werden. Das Zusatzmodul „MeinBetrieb IDA“ von „PS Info – MeinBetrieb“ steht dafür als erste von GLOBALG.A.P. anerkannte deutsche Farm-Management-Software zur Verfügung.
Beide Module sind ab sofort über hortigate buchbar.










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