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Energieeffizienzgesetz

Entlastung kommt frühestens Mitte 2026

Die geplante Rückführung der nationalen Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes auf eine 1:1-Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie nimmt Gestalt an. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des neuen Eckpunktepapiers zum Bürokratieabbau auf die entsprechenden Anpassungen verständigt. Der Kabinettsbeschluss soll spätestens Mitte 2026 vorliegen.

von ZVG erschienen am 06.11.2025
© ZVG
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Für die Unternehmen bedeutet dies: Die angekündigten Anpassungen schaffen perspektivisch Entlastungen, greifen aber erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Bis dahin gelten unverändert die bestehenden Regelungen.

Der ZVG verweist daher erneut auf seine bestehende Rahmenvereinbarung zum Energieaudit. Sie bietet Unternehmen eine praxisnahe Orientierung, um bestehende Anforderungen effizient zu erfüllen und sich zugleich auf die kommenden Anpassungen vorzubereiten.

Nutzen können die Rahmenvereinbarung Mitglieder der Gartenbau-Landesverbände mit allen betroffenen Sparten, Mitglieder des Bundes Deutscher Champignon- und Kulturpilzanbauer (BDC) sowie Mitglieder des Verbandes Deutscher Gartencenter (VDG).

Interessierte Unternehmen melden sich mit ihren Kontaktdaten beim Umweltreferat des ZVG.

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