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Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

Anträge ab sofort wieder möglich

Eine Antragstellung im „Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ ist wieder möglich.

von FNR erschienen am 05.11.2025
Neu: Topfpflanzen-Handling-Systeme sind künftig mit bis zu 20 Prozent förderfähig. © Christoph Killgus
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Betriebe können ab sofort wieder Zuschüsse für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen zum weitgehenden Eigenverbrauch, in Energieeffizienzmaßnahmen bei Wirtschaftsgebäuden sowie in stationäre und mobile Technik beantragen. Die Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zielt darauf ab, Klimaschutzpotenziale in Landwirtschaft und Gartenbau durch Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien auszuschöpfen.

Am 4. November veröffentlichte das BMLEH eine überarbeitete Förderrichtlinie zum Programm. Erstmals förderfähig sind nun Topfpflanzenhandling-Systeme im Gartenbau. Batteriespeicher erhalten Zuschüsse zukünftig nur noch im Zusammenhang mit Erneuerbare-Energien-Anlagen und bei möglichst hohem Eigenverbrauch.

Anfang Oktober hat die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) die Projektträgerschaft von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) übernommen, die das Programm seit 2016 betreute.

Die Bandbreite förderfähiger Maßnahmen im Bundesprogramm Energieeffizienz ist groß: Sie reicht von der Reifendruckregelanlage bis zur (Agri-)Photovoltaikanlage oder dem Kleinwindrad. Auch die Neuanschaffung von Landmaschinen und Traktoren mit erneuerbaren Antrieben oder die Umrüstung darauf wird unterstützt. Je nach Maßnahme und CO2-Einsparung liegen die Zuschüsse zwischen 15 und 50 Prozent.

Zum 4. November 2025 wurde die Förderrichtlinie für das Bundesprogramm Energieeffizienz angepasst. Die wichtigsten Neuerungen:

  • Die Förderung von Batteriespeichern und Wärmetauschern ist künftig nur in Verbindung mit der Erzeugung und Eigennutzung erneuerbarer Energien und einer Energieberatung möglich.
  • Neu aufgenommen wurden Topfpflanzen-Handling-Systeme; sie sind künftig mit bis zu 20 Prozent förderfähig.
  • Nicht mehr förderfähig sind Kompressoren und hocheffiziente LED-Beleuchtungssysteme.
Das Bundesprogramm

2015 rief das damalige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft das Bundesprogramm ins Leben, die Betreuung übernahm die BLE. Zum 1. Oktober 2025 ging die Projektträgerschaft nun auf die FNR über.

Die bisherige Bilanz kann sich sehen lassen: Im Rahmen von mehr als 10.000 bewilligten Anträgen wurden 125 Millionen Euro Fördergelder ausgezahlt und damit eine Einsparung von 2,56 Millionen Tonnen CO2-Emissionen erreicht. Das entspricht über 900.000 Flugreisen von Deutschland auf die Malediven (Quelle: Umweltbundesamt).

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