
ZVG kritisiert Ungleichbehandlung im Gartenbau
Die Entscheidung der Bundesregierung, die Stromsteuervergünstigungen ausschließlich für das produzierende Gewerbe sowie die Landwirtschaft – und damit auch den Produktionsgartenbau – zu verlängern, stößt im gewerblichen Gartenbau auf scharfe Kritik.
von ZVG erschienen am 26.06.2025Die Branche sei insgesamt von den hohen Stromkosten betroffen, dies gelte unabhängig von der Rechtsform, so der Zentralverband Gartenbau (ZVG). Während landwirtschaftliche Gartenbaubetriebe weiterhin von der reduzierten Stromsteuer in Höhe von 0,05 Cent je Kilowattstunde profitierten, bleibe der gewerbliche Gartenbau außen vor.
„Diese Differenzierung ist nicht nur enttäuschend, sondern auch sachlich nicht nachvollziehbar“, erklärt Michael Ballenberger, Vorsitzender des Bundes deutscher Friedhofsgärtner (BdF) im Zentralverband Gartenbau (ZVG). „Der gewerbliche Gartenbau steht genauso unter dem Druck hoher Energiekosten wie landwirtschaftlich geführte Betriebe. Eine solche Ungleichbehandlung spaltet die Branche künstlich und gefährdet die wirtschaftliche Zukunft vieler Betriebe.“
„Energieeffizienz und Klimaschutz sind uns wichtig, sie dürfen die wirtschaftliche Tragfähigkeit nicht gefährden“ Ulrich Haage, Vorsitzender des Bundesverbands Einzelhandelsgärtner
Der im Koalitionsvertrag gegebene Auftrag, die Stromsteuer für alle Unternehmen zu senken, wurde damit faktisch gebrochen. Statt einer fairen, sektorübergreifenden Entlastung schafft die Bundesregierung neue Ungleichheiten – auf dem Rücken vieler mittelständischer Gartenbauunternehmen, die weder unter das produzierende Gewerbe noch unter die landwirtschaftliche Definition fallen.
„Energieeffizienz und Klimaschutz sind uns wichtig, sie dürfen die wirtschaftliche Tragfähigkeit nicht gefährden“, ergänzt Ulrich Haage, Vorsitzender des Bundesverbands Einzelhandelsgärtner (BVE) im ZVG. „Wenn gewerblich tätige Gartenbaubetriebe künftig Wettbewerbsnachteile gegenüber landwirtschaftlichen Betrieben hinnehmen müssen, gefährdet das Arbeitsplätze, Investitionen sowie die regionale Versorgung und Dienstleistungen.“
Der ZVG appelliert an die Bundesregierung, die Entscheidung zu überdenken und eine einheitliche Regelung zu schaffen, die alle Gartenbau-Betriebe – unabhängig von ihrer rechtlichen Einordnung – gleichbehandelt. Die Branche erwartet eine faire Umsetzung des ursprünglichen Versprechens aus dem Koalitionsvertrag.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.