Einzelhandelsgärtner Merkblatt zur Meldepflicht für elektronische Kassensysteme
Die Übergangsfrist für die Meldung elektronischer Kassensysteme endet zum 31. Juli 2025. Damit Einzelhandelsbetriebe – einschließlich Gärtnereien – wissen was zu tun ist, hat der Bundesverband Einzelhandelsgärtner (BVE) im Zentralverband Gartenbau (ZVG) ein ZVG-Merkblatt herausgegeben.