
Blackout – was dann?
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gibt Tipps, worauf Landwirte bei der Anschaffung und Nutzung eines Notstromerzeugers achten sollten.
von Matthias Voß, SVLFG erschienen am 07.08.2024Unwetterartige Gewitter, Überflutungen oder orkanartige Windböen können Stromausfälle über längere Zeiträume nach sich ziehen. Die SVLFG rät daher, rechtzeitig einen zum Unternehmen passenden Stromgenerator zu beschaffen, vorhandene Geräte regelmäßig zu prüfen und geeignete Beschäftigte speziell im Umgang mit der Notstromversorgung zu unterweisen.
Zapfwellengeneratoren besonders geeignet
Beim Neukauf stellt sich die Frage nach dem richtigen Modell. Wer nicht weiß, wie hoch sein Leistungsbedarf im Notfall ist, sollte eine Elektrofachkraft beauftragen, diesen zu ermitteln. Sind im Betrieb Traktoren vorhanden, fällt die Wahl meist auf einen Zapfwellengenerator. Er erspart die Wartung eines eigenen Antriebsmotors. Der Traktor sollte jederzeit betriebsbereit sein, so dass ein Zapfwellengenerator bei Netzausfall schnell gestartet werden kann. Wird der Generator ausschließlich für den Hausbetrieb eingesetzt, so kann er fest in einem Nebenraum installiert werden. Es muss dann die Möglichkeit bestehen, die Zapfwelle durch die Außenwand anzuschließen. Natürlich gibt es auch Generatoren, die sowohl für den Haus- als auch für den Feldbetrieb eingesetzt werden können. Wichtig ist die ausreichende Traktorleistung, um den Generator mit seiner Nennleistung betreiben zu können. Für einen eventuell längeren Stromausfall sollte immer genügend Treibstoff vorhanden sein.

Wissen, wie es geht
Damit bei einem Stromausfall jeder Handgriff sitzt und alle Personen im Betrieb wissen, was zu tun ist, sollte die Notstromeinspeisung regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr, geprobt werden. Diese Maßnahme beugt Unfällen vor und sichert den reibungslosen Einsatz des Notstromerzeugers.
Ausstattungsmerkmale von Zapfwellengeneratoren
- Der Generator muss mindestens der Schutzart IP 44 bei Betrieb im Freien (Feldbetrieb) entsprechen. Wenn der Generator ausschließlich in einem gesonderten, staubfreien und trockenen Betriebsraum für die Hauseinspeisung verwendet wird (Hausbetrieb) muss die Schutzart mindestens IP 23 entsprechen.
- Die Auslöser des Leistungsschalters oder der Leitungsschutzschalter (je nachdem worüber der Generator verfügt) müssen im Kurzschluss- und Überlastfall sicher auslösen und den Stromfluss unterbrechen.
- Im Feldbetrieb ist das Personen-Schutzprinzip der Isolationsüberwachung gegenüber einem FI-Schutzschalter (30mA) zu bevorzugen, da diese Generatoren ohne Elektrofachkraft in Betrieb genommen werden dürfen.
- Generatoren mit Erdspieß und FI-Schutzschalter (30mA) können ebenfalls für den Feldbetrieb eingesetzt werden. Die Erdung muss hierbei aber von einer Elektrofachkraft eingemessen werden.
- Bei Zapfwellenantrieb müssen gut vom Fahrerplatz ablesbare Anzeigen für Frequenz und Spannung, optional Stromstärke (1 oder 3 Phasen), vorhanden und die Grenzbereiche farbig markiert sein.
- Der Generator muss über eine Überwachungseinrichtung verfügen, welche bei Über- und Unterspannung sowie Über- und Unterfrequenz den Generator abschaltet.
- Für die Hauseinspeisung muss eine Sondersteckdose vorhanden sein, welche über einen Schutzleiteranschluss in 1:00-Uhr-Stellung verfügt.
Mehr Informationen zum sicheren Betrieb von Zapfwellengeneratoren bietet die SVLFG online unter www.svlfg.de/generator und im Flyer F35 Zapfwellengeneratoren unter www.svlfg.de/f35
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – kurz SVLFG – ist der Verbundträger der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Alters-, Kranken- und Pflegekasse. Die SVLFG erbringt übergreifend Leistungen aus einer Hand und ist der einzige Sozialversicherungsträger für Selbständige und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Mit den Kenntnissen über die besonderen Bedürfnisse der Versicherten und deren Betriebe trägt die SVLFG als Partner im ländlichen Raum zur größtmöglichen Arbeitssicherheit bei und unterstützt bei einer gesundheitsfördernden Lebensweise. Dabei gehören Leistungen wie die Betriebs- und Haushaltshilfe und speziell auf die Grüne Branche zugeschnittene Gesundheitsangebote zum herausragenden Portfolio. Die SVLFG zeichnet sich durch wirkungsvolle, versicherungszweigübergreifende Präventionsarbeit aus. Durch die berufsständische Selbstverwaltung ist die direkte Mitwirkung der Versicherten sichergestellt.
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