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Klimaschutzprogramm

ZVG mahnt Umsetzung des Koalitionsvertrags an

Angesicht des gestrigen Kabinettsbeschlusses zum Klimaschutzprogramm 2026 erinnert der Zentralverband Gartenbau (ZVG) erneut an die CO2-Preisbelastung im energieintensiven Unterglas-Gartenbau und mahnt die Umsetzung des Koalitionsvertrages zum Emissionshandel an.

von ZVG erschienen am 26.03.2026
© ZVG
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Das Klimaschutzprogramm enthält 67 Maßnahmen, die dazu führen sollen, dass im Jahr 2030 mehr als 25 Millionen Tonnen CO2 zusätzlich eingespart werden. Für alle neuen Maßnahmen sollen insgesamt zusätzlich acht Milliarden Euro bereitgestellt werden.

„Klimaschutz ist zweifellos ein wichtiges und berechtigtes Anliegen. Gleichzeitig muss jedoch gewährleistet sein, dass Unternehmen wirtschaftlich überlebensfähig bleiben. Insbesondere im Unterglasanbau führen die CO2-Kosten inzwischen zu einer erheblichen Belastung, die die Betriebe in ihrer Existenz gefährdet“ betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.

In Deutschland existiere seit 2021 ein nationaler Emissionshandel, der ab 2028 in den Europäischen Emissionshandel (ETS 2) überführt werden solle. Landwirtschaft und Gartenbau würden durch den nationalen Emissionshandel bereits jetzt enorm mit der CO2-Bepreisung belastet – die nationale CO2-Abgabe liege aktuell bei 55 bis 65Euro je Tonne CO2. Mit Einführung des neuen Emissionshandelssystems ETS 2 ab 2028 würden diese Kosten nochmals explodieren. Die versprochene Unterstützung zur Vermeidung von Carbon-Leakage funktioniere für die Branche nicht. Seit 2022 lägen Anträge zur Anerkennung der Beihilfeberechtigung für den energieintensiven Unterglas-Gartenbau vor. Sie seien bis heute noch nicht abschließend anerkannt.

„Klimaschutz ist zweifellos ein wichtiges und berechtigtes Anliegen. Gleichzeitig muss jedoch gewährleistet sein, dass Unternehmen wirtschaftlich überlebensfähig bleiben“ Bertram Fleischer, ZVG-Generalsekretär

Die Koalitionspartner schienen das Problem erkannt zu haben, meint der ZVG. Sie hätten im Koalitionsvertrag vereinbart, bei der Umsetzung der EU-Verordnung, vom Opt-In für die freiwillige nationale Einbeziehung der Brennstoffe, die in der Landwirtschaft genutzt werden, keinen Gebrauch zu machen. Dafür müsste das Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) geändert werden. Passiert sei das aber bislang nicht. Um den Gartenbau tatsächlich zu entlasten, müsse auch der nationale Brennstoffemissionshandel (BEHG) beendet werden. Hier bedürfe es nun einer zügigen Umsetzung.

Der ZVG begrüßt hingegen die angestrebten 1.000 zusätzlichen jährlichen Projekte im Bereich „Alternative Antriebe“ im Bundesenergieeffizienzprogramm. Dazu würden zusätzliche Finanzmittel benötigt. Vorschläge dazu seien auch im Rahmen des Maßnahmenpakets Zukunft Gartenbau konkret erarbeitet worden.

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