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Ausbildung

Neues Berufsbild Florist/Floristin zum 1. August 2025

In den letzten Jahren hat sich das Berufsbild der Floristin/des Floristen sehr verändert. Neue Tätigkeiten im Bereich Dienstleistung und Kommunikation sind hinzugekommen. Digitalisierung und Nachhaltigkeit werden immer wichtiger, ebenso erweiterte betriebswirtschaftliche Grundkompetenzen.

von FDF erschienen am 22.04.2025
Im Kern vermittelt der Ausbildungsberuf Florist*in auch künftig handwerkliche und kreativ-gestalterische Kompetenzen. © Christoph Killgus
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Diesen Entwicklungen in der floristischen Praxis trägt das neue Berufsbild Florist*in Rechnung. Die duale Erstausbildung zum Floristen und zur Floristin aus dem Jahr 1997 wurde modernisiert. Das neue Kompetenzprofil wurde an die Bedürfnisse und Standards moderner Floristik angepasst. Das Berufsbild tritt einschließlich des neu beschriebenen schulischen Rahmenlehrplans zum 1. August 2025 in Kraft. Dabei werden modernisierte Standardberufsbildpositionen und eine gestreckte Abschlussprüfung eingeführt.

Im Kern vermittelt der Ausbildungsberuf Florist*in auch künftig handwerkliche und kreativ-gestalterische Kompetenzen. Er ist zugleich aber auch ein betriebswirtschaftlich-kaufmännischer Beruf, der Wert auf Kunden- und Serviceorientierung legt. Neben Kalkulation, Marketingmaßnahmen sowie kaufmännischer Steuerung und Kontrolle sind in der Ausbildung auch rechtliche Regelungen zu berücksichtigen, beispielsweise zum Natur-, Arten- und Pflanzenschutz.

Die im Berufsbild beschriebenen Beschaffungs-, Pflege- und Versorgungsprozesse werden unter Nachhaltigkeitsaspekten in den Dimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales betrachtet. Zudem wird berücksichtigt, dass Floristinnen und Floristen zunehmend digitale Medien einsetzen, um Entwürfe und Angebote zu erstellen und diese mit ihren Kundinnen und Kunden abzustimmen. Dabei nutzen sie Kommunikations- und Präsentationstechniken und bieten betriebliche Service- und Dienstleistungen an.

Im neuen Berufsbild Florist*in sind Standardberufsbildpositionen umgesetzt, die für alle modernisierten Ausbildungsberufe gelten.

Künftig keine Zwischenprüfung mehr

Neu ist die gestreckte Abschlussprüfung. Mit ihr entfällt die bisherige Zwischenprüfung. Die aktualisierten berufsschulischen Lernfelder sind auf die betrieblichen Inhalte abgestimmt. Sie fördern das selbstständige und lösungsorientierte Handeln in berufsspezifischen Situationen und berücksichtigen dabei saisonale Anlässe, Trends und Kundenwünsche. Zugleich verknüpfen sie technische, gestalterische, betriebswirtschaftliche und kommunikative Aspekte eines Arbeitsprozesses.

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