Dieselurteil ZVG mahnt, Ausnahmeregelung nicht nur auf Handwerk zu beschränken
Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar können Kommunen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge aussprechen. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt die Forderung des Gerichtes, dass bei der Umsetzung dieses Verbots der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden soll.














