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Nordrhein-Westfalen

Neuer Tarifvertrag seit 1. Juli

Die Tarifpartner Landesverband Gartenbau NRW, der Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebau, der Verband Deutscher Forstbaumschulen und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2023 gilt.

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In den Eckentgeltgruppen für Fachkräfte erhöht sich das Entgelt im Erwerbsgartenbau ab 1. Juli 2023 um 9,65 %. Das Eckentgelt beträgt ab dem 1. Juli 2023 damit 15 €. In den Entgeltgruppen für ungelernte Arbeitnehmer wurden davon abweichende Prozentsätze vereinbart. Ab dem 1. Juli 2023 liegt die unterste Entgeltgruppe bei 12,25 €. Für die Friedhofsgärtnereien gilt wie bisher eine eigenständige Entgelttabelle, ab 1. Juli 2023 liegt das Eckentgelt bei 15,88 €.

Zusätzlich wurde für Leermonate eine Einmalzahlung in Höhe von 350 € brutto für Vollzeitbeschäftigte vereinbart, deren Zahlung im Dezember 2023 erfolgt. Für nicht ganzjährig Beschäftigte und Teilzeitbeschäftigte erfolgt die Zahlung anteilig. Die Ausbildungsvergütungen betragen ab dem 1. August 2023 für das 1. Jahr 890 € (vorher 850 €), für das 2. Jahr 990 € (vorher 950 €) und für das 3. Jahr 1.200 € (vorher 1.150 €).

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