ZVG kritisiert Aufwand für Aufzeichnungen
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) nimmt eine gemischte Bewertung der Beschlüsse der Agrarministerkonferenz vor, die kürzlich zu Ende ging. Während die Bildung einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zur nachhaltigen Wasserbewirtschaftung befürwortet wird, stoßen die Überlegungen zu einem Aufzeichnungssystem bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in ihrer Ausführlichkeit auf Kritik. Bedauern äußert der ZVG außerdem zur Uneinigkeit bei Bund und Ländern bei der Unterstützung des Risikomanagements.
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„Bereits im vergangenen Jahr hatte der ZVG seine Wasserstrategie veröffentlicht und darin das Problemfeld bei der Wasserverfügbarkeit umrissen", erläutert ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Für die gärtnerischen Betriebe sei eine ausreichende Wasserversorgung entscheidend. Wassermangel könne bis zum Totalausfall bei gärtnerischen Produkten und Dienstleistungen führen.
Die Agrarminister der Länder hatten auf der Agrarministerkonferenz vergangene Woche die Einrichtung einer gemeinsamen Ad-hoc-Arbeitsgruppe von Bund und Ländern begrüßt, die ein Konzept zur nachhaltigen Wasserbewirtschaftung in der Land- und Forstwirtschaft erarbeiten soll. Dabei geht es insbesondere auch um verbesserte Fördermöglichkeiten.
Der ZVG ist mit den Agrarministern einig, dass eine ausreichende Verfügbarkeit wirksamer Pflanzenschutzmittel für den integrierten wie auch ökologischen Anbau nötig ist. Die Pläne eines systematischen, elektronischen und länderübergreifenden Aufzeichnungssystems von Anwendungsdaten werden vom ZVG allerdings abgelehnt. „Der heimische Gartenbau arbeitet engagiert daran, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren", stellt Fleischer klar. Der Aufwand der Betriebe für ein solches Aufzeichnungssystem sei allerdings zu groß und nicht handhabbar.
Enttäuscht zeigt sich der ZVG darüber, dass sich die Agrarminister nicht auf die Unterstützung betrieblicher Risikovorsorgeinstrumente wie von Mehrgefahrenversicherungen gegen wetterbedingte Risiken einigen konnten. Fleischer verweist auf die teils erhebliche Förderung der Versicherungsprämien in den europäischen Nachbarländern. Immerhin haben Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen den Bedarf einer solchen Regelung erkannt und fordern den Bund in einer Protokollerklärung auf, seine ablehnende Haltung aufzugeben.
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