Sommerblumentag 2024 in Ellerhoop
Pflanzenschutz heißt auch Dokumentation
Aktuelle Entwicklungen zum Pflanzenschutz gab es auf dem Sommerblumentag 2024 am Gartenbauzentrum Schleswig-Holstein in Ellerhoop.
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Text und Bilder: Dr. Gisela Fischer-Klüver, Hannover Auf die Pflanzenpass-Unternehmerkontrollen in Schleswig-Holstein wies Andrea Querner, Landwirtschaftskammer (LWK) Schleswig-Holstein hin. Oftmals fehle die Angabe unter „C“, der Rückverfolgbarkeitscode (Betriebsinterne Nummer, kann zum Beispiel das Lieferdatum oder die Lieferscheinnummer sein). Die Angabe „C“ ist immer erforderlich, eine Ausnahme ist lediglich Fertigware, die für den Endverbraucher vorbereitet ist. Für Jungpflanzen und Halbfertigware ist immer eine Angabe C erforderlich. Eine Ausnahme der Ausnahme gilt für Citrus , Coffea , Lavandula dentata , Nerium oleander , Olea europaea , Polygala myrtifolia , Prunus dulcis und Solanum tuberosum . Zulassungen im Wandel Der...