Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Transporttrays

Neue Kostenbelastung durch EU-Verpackungsverordnung?

Das Europäische Parlament hat am 22. November 2023 über die Vorschläge zur EU-Verpackungsverordnung abgestimmt und Änderungen beschlossen Das übergeordnete Ziel ist die Verringerung der Verpackungsabfälle um 15 Prozent pro Mitgliedstaat und Kopf bis 2040 im Vergleich zu 2018.
Veröffentlicht am
Dieser Artikel ist in der erschienen.
PDF herunterladen
Artikel teilen:

Danach soll auch die Einstufung von Blumentöpfen als Verpackung gestrichen werden. Mit großer Sorge hat der Zentralverband Gartenbau (ZVG) allerdings die damit ebenfalls verbundene neue Einstufung von Transporttrays als Verpackung registriert.

„Sollte dieser Vorschlag auch im europäischen Rat eine Mehrheit finden, so wird der Gartenbau nicht entlastet werden", fürchtet Dr. Hans Joachim Brinkjans, stellvertretender Generalsekretär des ZVG. Vielmehr wäre durch die dann notwendige Beteiligung an einem Rücknahmesystem (duales System) für die Transporttrays eine Vervielfachung der Kosten zu erwarten, zumindest so lange, wie Mehrwegtrays nicht umfassend genutzt werden können. Deshalb forderte der ZVG mit Schreiben an die Staatsekretärinnen im Bundeslandwirtschafts- und im Bundesumweltministerium, dass sich Deutschland in den Verhandlungen im Rat wie auch im Trilog für eine Streichung des Wortes „transport trays" im neuen Verordnungstext einsetzt.

Bereits zu den Abstimmungen im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments am 24. Oktober 2023 hatte sich der ZVG an die zuständigen EU-Abgeordneten gewandt und eine entsprechende Streichung gefordert.

Mehr zum Thema:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren