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Rechtliche Entwicklungen

So geht’s weiter im Pflanzenschutz

Rechtliche Neuerungen beim Pflanzenschutz kommen zum Leidwesen vieler Gärtner ständig hinzu. Die digitale Aufzeichnungspflicht für Pflanzenschutzanwendungen wird erst nächstes Jahr, 2025, obligatorisch, sagte Elisabeth Götte, Landwirtschaftskammer (LWK) Nordrhein-Westfalen (NRW) am Straelener Topfpflanzentag Mitte Januar 2024.
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Elisabeth Götte: „Nur der Pflanzenschutzdienst darf Ihre Aufzeichnungen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz anfordern, geben Sie Ihre Daten nicht an Dritte weiter."
Elisabeth Götte: „Nur der Pflanzenschutzdienst darf Ihre Aufzeichnungen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz anfordern, geben Sie Ihre Daten nicht an Dritte weiter."GFK
Spätestens 30 Tage nach dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln müssen die Daten dann in ein elektronisches Format übertragen und mindestens drei Jahre vorgehalten werden. Götte betonte, dass Dritte wie die Trinkwasserwirtschaft, Einzelhändler oder Anrainer diese Daten lediglich über die zuständige Behörde auf Nachfrage erhalten können. Die 2023 verabschiedete Durchführungsverordnung für die Aufzeichnungspflicht von Pflanzenschutzmitteln tritt 2026 in Kraft. Neu müssen Zulassungsnummer des Mittels, gegebenenfalls Uhrzeit der Anwendung (falls die Zulassung für einen bestimmten Zeitraum gilt), Flächeneinheit aus dem geodatenbasierten Beihilfeantrag des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems oder wie bisher auch die Gewächshausnummer...
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