Heizungstechnik
Getreidefeuerungen, Kohlekessel und Sonderformen
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Stroh- und Getreidefeuerungen: Stroh ist als Brennstoff derzeit für Anlagen bis 100kW gemäß der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BimSchV) zugelassen. Bisher war Getreide kein Regelbrennstoff. Es wird bei der Novellierung der BimSchV mit aufgenommen. Der Ascheanteil von Getreide ist dreimal, der von Stroh siebenmal höher als der von Holz. Außerdem sind wesentlich mehr Stickstoff, Kalium und Chlor enthalten. Außer den damit verbundenen Emissionen kann dies zur Korrosion des Feuerraums führen. Die Asche-Erweichungstemperatur liegt deutlich niedriger, was zum Verklumpen und zum zuluftseitigen Verstopfen des Kessels führen kann. Bei Getreideheizungen lassen sich die künftigen Grenzwerte...
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