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Notfallplan Gas

ZVG fordert Versorgungssicherheit

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) setzt sich für eine stärkere Berücksichtigung des Gartenbaus im Notfallplan Gas der Bundesregierung sowie eine kurzfristige Anhebung der dort festgelegten Verbrauchsgrenze für die Betriebe ein. Um die Versorgungssicherheit der Unter-Glas-Gartenbaubetriebe und damit die Grundversorgung der Bevölkerung zu sichern, sei es unabdingbar, die derzeit festgelegte Verbrauchsgrenze von 10.000 Kilowattstunden (kWh) für die gärtnerisch-landwirtschaftliche Produktion kurzfristig anzuheben oder anderweitige Maßnahmen zur Priorisierung und Absicherung der Energiebelieferung für den Gartenbau festzulegen.

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Unabhängig davon, ob Gemüse im Freiland oder im Gewächshaus produziert wird, erfolgt die Jungpflanzenanzucht im Gewächshaus. Den Produzenten dieses Ausgangsmaterials fällt eine besondere Rolle zu. Im Notfallplan Gas werden als geschützte Kunden unter anderem Haushaltskunden definiert, deren Jahresverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke 10.000 Kilowattstunden (kWh) nicht übersteigt. Diese Menge stellt für den Produktionsgartenbau nur einen Bruchteil des Jahresverbrauchs dar. Darauf hat der ZVG bereits frühzeitig in einem Schreiben an das zuständige Bundeswirtschafts- und Bundeslandwirtschaftsministerium sowie die jeweiligen Bundestagsausschüsse hingewiesen.

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