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43. Kolloquium zu Steuerfragen gut besucht

Das Kolloquium über Steuerfragen im Gartenbau , das am 9. September zum 43. Mal in Bonn gemeinsam vom Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) und dem HLBS - Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. durchgeführt wurde, war mit rund 140 Teilnehmern gut besucht. Unter der Leitung von Helmut Rüskamp, Vorsitzender des Arbeitsausschusses für Recht und Steuern des ZVG, und Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater Ernst Gossert, Vorsitzender des Steuerausschusses des HLBS, wurde ein breites Spektrum an Themen – nicht nur aus dem Steuerrecht – erörtert.

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Blick in den mit rund 140 Teilnehmern gefüllten Saal.
Blick in den mit rund 140 Teilnehmern gefüllten Saal.
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Der Einstieg erfolgte mit dem Vortrag von Rechtsanwältin Romana Hoffmann, ZVG, Bonn, zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (sog. „Mindestlohn-Regelung“), wobei der Schwerpunkt auf den Regelungen und Folgen des gesetzlichen Mindestlohns ab dem 1. Januar 2015 lag. Sowohl im Vortrag, als auch durch die in der anschließenden Diskussion aufgeworfenen Fragen, wurde deutlich, dass es noch eine Reihe von Unklarheiten gibt, die in der täglichen Praxis zu Problemen führen können.

Als zweiter Schwerpunktvortrag am Vormittag aus dem nichtsteuerlichen Bereich stellte Alfred Igel vonder Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in Kassel die Veränderungen für Gartenbaubetriebe durch die neuen Beitragsmaßstäbe der SVLFG dar. Dabei ging er vor allem darauf ein, welche Veränderungen sich insbesondere für die gärtnerischen Mischbetriebe auch beim Ausfüllen der jährlichen Fragebogen zur Erhebung des Beitrags ergeben.

Diplom-Finanzwirtin und Steuerberaterin Andrea Köcher, DHPG Dr. Harzem & Partner KG, Bornheim, widmete sich  den offenen Rechtsanwendungsfragen in Verbindung mit den Regelungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Hin- und Rücklieferung von Transportbehältnissen. Sie zeigte auf, welche Fragestellungen seit dem ersten Entwurf des einschlägigen BMF-Schreibens inzwischen schon  geklärt werden konnten. Dabei machte sie nochmals deutlich, dass eine zwingende Anwendung der neuenRegelungen erst am 1. Januar 2015 erfolgen muss, da das BMF – auch aufgrund der noch offenen Fragen – ebenfalls im Wege eines BMF-Schreibens geregelt hat, dass die Anwendung der alten Rechtsauslegung bis zu diesem Zeitpunkt nicht beanstandet wird.

Den Auftakt am Nachmittag machte Diplom-Finanzwirt Steffen Wiegand aus dem Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin, mit seinen Ausführungen zur Neuregelung der Bewertung von mehrjährigen Kulturen in Baumschulbetrieben.Er ging auf die Hintergründe für die notwendige Neugestaltung sowie die einzelnen neuen Aspekte ein, die sich aus dem BMF-Schreiben ergeben.

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Horst-Dieter Riepe, Frankfurt/M., beschäftigte sich in seinem Vortrag anschließend wiederum mit einem nicht steuerlichen Thema und stellt die Frage, ob das neue Kostenrecht zu höheren finanziellen Belastungen bei Betriebsübergaben in der Land- und  Forstwirtschaft führt. Eine Frage, die je nach Ausgestaltung des Einzelfalls durchaus mit ja beantwortet werden muss. Er zeigte auf, bei welchen Fallgestaltungen sich Veränderung gegenüber der Rechtslage vor 2013 ergeben.

Rechtsanwalt Franz Lübbehüsen, HLBS, Berlin, beschäftigte sich mit dem Vorsteuerabzug bei gemischten Tätigkeiten auf der Grundlage neuerer Rechtsprechung und Rechtsanwalt Hans-Josef Hartmann, ebenfalls HLBS, Berlin, setzte sich mit aktuellen ertragsteuerlichen Entwicklungen durch die Rechtsprechung mit Auswirkungen auf den Gartenbau auseinander.

Das nächste Kolloquium über Steuerfragen im Gartenbau findet am 8. September 2015 statt.

Quelle: (ZVG)

(c) DEGA online, 12.9.14

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