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Stromsteuerentlastung

Ungleichbehandlung bleibt trotz Entfristung

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt die geplante Entfristung der Stromsteuerentlastung für landwirtschaftliche Betriebe bis auf den EU-Mindeststeuersatz. Der ZVG fordert jedoch, diese Entlastung auch auf gewerbliche Gartenbaubetriebe auszudehnen, um eine Gleichbehandlung sicherzustellen und unnötige Abgrenzungs- und Bürokratiepflichten zu vermeiden.

von ZVG erschienen am 29.08.2025
© ZVG
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Kritisch bewertet der Verband zudem die im Entwurf vorgesehenen Mehrbelastungen für Betreiber von Blockheizkraftwerken (BHKW) in Insellagen. Viele große Gärtnereien, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind, hätten erhebliche Investitionen in BHKW getätigt. Der Wegfall der bisherigen Steuererstattung würde für größere Anlagen jährliche Mehrkosten im sechsstelligen Bereich verursachen.

Der ZVG fordert daher, die bestehende Regelung beizubehalten oder zumindest eine Übergangsfrist von mindestens drei Jahren einzuräumen, da ein kurzfristiger Netzanschluss technisch und finanziell nicht umsetzbar sei.

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