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6. Bodenzustandsbericht

ZVG begrüßt den Blick auf die Entsiegelung

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) sieht Licht und Schatten beim 6. Bodenzustandsberichts, der am 30. Juli 2025 von der Bundesregierung verabschiedet wurde.

von ZVG erschienen am 31.07.2025
© ZVG
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Besonders positiv bewertet der ZVG die verstärkte Betonung der Entsiegelung als Maßnahme zur Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen.

„Der Gartenbau ist nicht nur Teil der Lösung – er ist ein aktiver Treiber bei der praktischen Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Mit klimaresilienten Pflanzkonzepten und lebenden Bausteinen trage der Gartenbau maßgeblich dazu bei, Böden zu renaturieren, CO2 zu binden und die Biodiversität zu fördern.

Die Entsiegelung versiegelter Stadt- und Gewerbeflächen eröffne große Potenziale zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. „Hierfür braucht es jedoch eine zielgerichtete und flächendeckende Förderpolitik, die die Expertise des Gartenbaus gezielt einbindet“ so Fleischer weiter.

Der Bodenzustandsbericht stellt fest, dass Entsiegelungsmaßnahmen Bestandteil eines ganzen Bündels an Maßnahmen der Klimaanpassung sind. Allerdings führe Entsiegelung in den meisten Instrumenten nur ein Nischendasein. Die Förderkulisse sei zersplittert, unzureichend und nicht fokussiert. Der ZVG fordert daher eine einheitliche bundesweite Förder- und Genehmigungsstrategie für Entsiegelungsmaßnahmen mit Einbindung der grünen Fachkompetenz.

Völliger Verzicht auf Torf unrealistisch

Kritisch bewertet der ZVG die im Bericht erneut einseitig geführte Diskussion um den Torfverzicht. Der Gartenbau engagiert sich seit Jahren in Forschung und Innovation zu torfreduzierten Substraten. Allerdings brauche es für die Betriebe realistische Übergangsfristen, praxisnahe Lösungen und verlässliche Förderungen sowie die Einsicht, dass ein völliger Verzicht auf Torf wahrscheinlich schwer erreichbar ist.

Problematisch sieht der ZVG zudem geforderte zusätzliche Dokumentationspflichten, restriktivere Regeln beim Einsatz von Mulch- oder Abdeckfolien sowie Einschränkungen bei der Ausweisung neuer Betriebsflächen. Hier sollte die betriebliche Entwicklung nicht behindert werden.

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