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Unbewurzelte Stecklinge aus Drittländern

Ausnahmegenehmigungen für Petunia und Calibrachoa

Die Europäische Union hat mit Wirkung zum 23. Juni 2025 die Einfuhr unbewurzelter Stecklinge von Calibrachoa, Petunia und deren Hybriden aus Kenia und Guatemala unter bestimmten Auflagen genehmigt.

von ZVG/FGJ erschienen am 27.06.2025
© ZVG
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Vor mehr als zehn Jahren hat die Fachgruppe Jungpflanzen (FGJ) im Zentralverband Gartenbau (ZVG) gemeinsam mit dem Julius Kühn-Institut (JKI) ein Projekt gestartet. Ziel dieses Projekts war es, Ausnahmeregelungen für die Einfuhr unbewurzelter Stecklinge von Petunia und Calibrachoa aus Drittländern zu schaffen.

Für Costa Rica als Herkunftsland ist aktuell ein erster Entwurf einer Ausnahmeverordnung in der Diskussion. Ein offizieller Verordnungstext liegt jedoch derzeit noch nicht vor. Bei Uganda gibt es bedauerlicherweise keine nennenswerten Fortschritte. die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat aufgrund der unsicheren Datenlage bislang keine abschließende Risikobewertung vorgenommen. Eine Ausnahmeverordnung ist daher derzeit nicht zu erwarten.

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