Bundesprogramm Energieeffizienz
Das kann gefördert werden
Um den Energieverbrauch in Gartenbaubetrieben zu senken, gibt es Förderprogramme. Henriette von der Leyen, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, erläuterte die Fördermöglichkeiten über das Bundesprogramm Energieeffizienz.
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Da die Richtlinie nur bis zum 30. Juni 2023 gültig ist, muss bis zu diesem Datum eine Bewilligung vorliegen. „Also spätestens im Frühjahr einen Antrag stellen", riet sie. Leider nur bis zum 15. Januar 2023 wird die schriftliche Erlaubnis zu einem förderunschädlichen Vorhabenbeginn vergeben, um die Maßnahmen zügig umzusetzen. Ohne diese Erlaubnis muss vor Beginn der Maßnahme erst der Zuwendungsbescheid vorliegen, um die Förderung zu erhalten. Gefördert werden können diverse Einzelmaßnahmen, allerdings nur im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die Rechtsform des Unternehmens spielt dabei keine Rolle. Voraussetzung der förderfähigen Investition ist eine nachzuweisende wesentliche...
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