
ZVG sieht große Probleme für Betriebe mit Sonderkulturen
Die Mindestlohnkommission hat entschieden, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro anzuheben und zum 1. Januar 2027 eine weitere Steigerung auf 14,60 Euro vorzusehen. Das sorgt in der grünen Branche für Besorgnis.
von ZVG erschienen am 28.06.2025Zwar sei zu respektieren, dass sich die Kommission nicht unter politischen Druck hat setzen lassen und eigenständig abgewogen hat, so der Zentralverband Gartenbau (ZVG). Dennoch bleibe die Frage offen, wie tragfähig diese Entscheidung für alle Seiten sei – insbesondere für die hoch belasteten Betriebe mit Sonderkulturen.
Gerade diese Betriebe hätten zuletzt noch einmal eindringlich vor den Folgen weiterer Erhöhungen gewarnt. Die Branche habe dem Gesetzgeber eine praktikable Lösung für Saisonarbeitskräfte vorgeschlagen: Einfrieren des Mindestlohnes auf dem aktuellen Niveau bei 12,82 Euro und Anhebung erst dann, wenn 80 % des gesetzlichen Mindestlohns diesen Wert übersteigen. Dieser Appell sei nicht berücksichtigt worden.
Die Sonderkulturbetriebe stehen seit Jahren unter zunehmendem wirtschaftlichem Druck, unterstreicht der ZVG. Schon geringe Lohnsteigerungen führten zu einer massiven Belastung, die viele Betriebe an die Grenze ihrer wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit brächten. Angesichts dieser Realitäten sei es schwer nachvollziehbar, dass der besondere Charakter saisonaler Arbeit und die strukturellen Unterschiede im Sonderkulturbereich keinen Eingang in die gesetzgeberischen Überlegungen gefunden hätten.
Der ZVG erkennt den Wert fairer Arbeitsbedingungen an, mahnt jedoch zugleich differenzierte Lösungen an, die den spezifischen Anforderungen der saisonalen Produktion gerecht werden. Ein Dialog über praxistaugliche Ausnahmeregelungen bleibe dringend erforderlich – zum Schutz der Betriebe, der Garantie eines hohen Selbstversorgungsgrades mit regionalen Lebensmitteln und der Arbeitsplätze in der Landwirtschaft.
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