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    Unseriöse Praktiken von GEZ-Gebühreneintreibern

    Veröffentlicht am
    Hin und wieder hört man von Landwirten, dass GEZ-Gebühreneintreiber mit unseriösen Praktiken unterwegs sein sollen. Da diese dem Vernehmen nach als freie Mitarbeiter ein Erfolgshonorar in Abhängigkeit von der Höhe des eingetriebenen Gebührenaufkommens erhalten, besteht Interesse daran, möglichst hohe Gebührensummen zu kassieren. Nicht selten werden daher auch Gebühren verlangt, die schon längst verjährt sind. Grundsätzlich verjähren Rundfunkgebühren in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Rundfunkgebühr entstanden ist. Für den Beginn der Verjährung kommt es nicht auf die Kenntnis der Rundfunkanstalt an, dass Geräte zum Empfang bereitgehalten werden. Werden jedoch Empfangsgeräte pflichtwidrig nicht...
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