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Versicherungen

Kurze Unaufmerksamkeit kann entschuldbar sein

Veröffentlicht am
Ein Pkw-Kaskoversicherungsnehmer, der auf der Landstraße nach Durchfahren einer Linkskurve auf gerader Strecke nach rechts von der Fahrbahn abkommt und sein Fahrzeug auch durch Gegenlenken nicht mehr abfangen kann, sodass er gegen einen Straßenbaum prallt, muss nicht in jedem Fall grob fahrlässig gehandelt haben. Kurze Unaufmerksamkeit des Fahrzeugführers, nämlich einen Blick auf den Beifahrersitz, ob dort die abgelegte Geldbörse liegt, kann entschuldbar sein. Dies führt dann dazu, dass die Kaskoversicherung, trotz dubiosen Unfallverlaufs, den Fahrzeugschaden zu ersetzen hat. So entschied das Oberlandesgericht Hamm, Az.: 20 U 134/06. jlp
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