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Arbeit und Personal

Wahrheitswidriges Verhältnis mit dem Chef

Veröffentlicht am
Eine fristlose Kündigung kann wirksam sein, wenn eine Mitarbeiterin gegenüber einem Kollegen wahrheitswidrig erklärt, sie habe ein Verhältnis mit dem Geschäftsführer ihres Arbeitgebers gehabt. So entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Az.: 4 Sa 192/07. jlp
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