Arbeit und Personal
Wahrheitswidriges Verhältnis mit dem Chef
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Eine fristlose Kündigung kann wirksam sein, wenn eine Mitarbeiterin gegenüber einem Kollegen wahrheitswidrig erklärt, sie habe ein Verhältnis mit dem Geschäftsführer ihres Arbeitgebers gehabt. So entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Az.: 4 Sa 192/07. jlp
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