Miete/Vermietung
Eigenmächtigkeit kostet
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Beseitigt der Mieter eigenmächtig einen Mangel der Mietsache, ohne dass der Vermieter Kenntnis von diesem Mangel hat, oder ist die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung nicht notwendig, so kann der Mieter diese Aufwendungen zur Mangelbeseitigung nicht ersetzt verlangen. So entschied der Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 222/06. jlp
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