Arbeit und Personal
Wegen Krankheit: Kündigung eines Schwerbehinderten
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Liegt die Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen vor, so ist der Arbeitgeber innerhalb des vorgesehenen Zeitraums von einem Monat berechtigt, das Arbeitsverhältnis mit dem schwerbehinderten Menschen durch Ausspruch einer Kündigung zu beenden. Eine beim Arbeitnehmer vorliegende Krankheit schützt dabei diesen nicht vor einer Kündigung. Innerhalb dieser Monatsfrist können auch wiederholt Kündigungen ausgesprochen werden, zum Beispiel um Formmängel zu heilen. Ein „Verbrauch“ des Kündigungsrechts tritt nicht ein. So entschied das Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 425/06. jlp
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