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Arbeit und Personal

Das Arbeitszeugnis

Veröffentlicht am
Die meisten Unsicherheiten bei Arbeitnehmern gibt es zum Thema Zeugnis. Wann wird es ausgestellt? Was muss inhaltlich enthalten sein und wie soll die Beurteilung aussehen? Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer gemäß §109 der Gewerbeordnung einen Anspruch auf die Erteilung eines schriftlichen Zeugnisses. Man unterscheidet allgemein zwischen „einfachem“ Zeugnis, „qualifiziertem“ Zeugnis und Zwischenzeugnis. Beschränkt sich das Zeugnis auf die Darstellung der Art und Dauer des Dienstverhältnisses, handelt es sich um ein sogenanntes einfaches Zeugnis. Dieses Zeugnis muss die Tätigkeiten, die der Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses ausgeübt hat, vollständig und präzise beschreiben,...
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