Verkehr
Haftung des Rückwärtsfahrenden
- Veröffentlicht am
Wer rückwärts aus einem Privatparkplatz in einen Durchfahrtsweg einfährt, haftet in vollem Umfang für den durch den Unfall entstandenen Schaden. Auf allgemein zugänglichen Parkplätzen gilt nicht nur die Straßenverkehrsordnung (StVO), sondern auch die besonderen Sorgfaltsanforderungen für den aus der Parkbucht Herausfahrenden. Derjenige, der den Einstellplatz verlässt und sich in den fließenden Verkehr einordnen will, muss dem fahrenden Verkehr besondere Sorgfalt zurechnen und hat deshalb dem fließenden Verkehr Vorrang zu gewähren. Verletzt der Ausfahrende diese besonderen Sorgfaltsanforderungen, haftet er im Falle einer Kollision mit einem anderen Verkehrsteilnehmer in voller Höhe. So entschied das Oberlandesgericht München, Az.: 10 U...
- 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
- Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
0,- EUR / 2 Monate
danach 149,99 EUR (inkl. MwSt.) / 12 Monate
- 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
- Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
0,- EUR / 2 Monate
danach 210,- EUR (inkl. MwSt. und Versand) / 12 Monate
Mehr zum Thema:
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal