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Steuern

Frist für steuerbegünstigte Immobilienübertragung läuft ab

Veröffentlicht am
Spätestens zum 1. Januar 2009 kommen auf Immobilienerben deutlich höhere Belastungen zu. Ursache hierfür ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 2007, das den Gesetzgeber verpflichtet hat, bis zum 31. Dezember 2008 für eine Neuregelung der Erbschaftsteuer Sorge zu tragen und hierbei Immobilien im Fall der Vererbung oder Verschenkung mit tatsächlichen Verkehrswerten zu erfassen und nicht wie bisher nur mit rund 51% des tatsächlichen Werts im Bundesdurchschnitt. Folgerichtig sieht der von der Bundesregierung Ende November 2007 vorgelegte Referentenentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer auch entsprechende Änderungen vor. Während die Vererbung und Verschenkung von Familiengebrauchsvermögen einschließlich eines normalen...
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