Versicherungen
Kein Kaskoschutz bei Kfz-Betrug
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Lässt sich ein Gebrauchtwagenverkäufer auf einen Fahrzeugverkauf mit einem Betrüger ein und akzeptiert er für die Begleichung der Kaufpreissumme einen Barscheck und übergibt er sodann das Fahrzeug, so liegt ein Betrug vor. Dieser Betrug ist kein Diebstahl, sodass die Teilkaskoversicherung auch keinen Schadenersatz zu leisten hat. Nur der Verlust des Fahrzeugs durch Entwendung, insbesondere durch Diebstahl ist versichert, nicht aber die freiwillige Weggabe des Fahrzeugs. Dies gilt auch dann, wenn dieses Einverständnis durch Täuschung erlangt worden ist. So entschied das Landgericht Dortmund, Az.: 22 O 96/07. jlp
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