Steuern
Private Pkw-Nutzung durch GmbH-Gesellschafter
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Der Vorteil aus der Privatnutzung eines Firmenwagens ist bei einem GmbH-Geschäftsführer, der zugleich auch Gesellschafter ist, nicht unter Anwendung der sogenannten 1-%-Methode zu besteuern. Solche Betriebsaufwendungen stellen bei einer GmbH verdeckte Gewinnausschüttungen dar, denn der Gesellschafts-Geschäftsführer vereinnahmt keinen Arbeitslohn, sondern Kapitaleinkünfte. Der Bundesfinanzhof bemisst dabei diese verdeckte Gewinnausschüttung bei der GmbH nicht mit 1% des Listenpreises, sondern mit dem tatsächlichen Verkehrswert des Nutzungsvorteils und erhöht diesen Wert noch um einen Gewinnaufschlag. So entschied der Bundesfinanzhof, Az.: I R 8/06. jlp
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