Eigentum
Grundstückszwangsversteigerung und Suizidgefahr
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Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist unter Auflagen einzustellen, wenn der Noch-Eigentümer mit Suizid droht und wenn diese Gefahr der Selbsttötung nur durch eine dauerhafte Unterbringung ausgeschlossen werden kann. So entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil (Az.: V ZB 67/07). jlp
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