Verkehr
Fahrtenbuch zur Täterfeststellung
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Kann bei einem Firmenfahrzeug der Fahrzeugführer für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 27km/h auf der Autobahn nicht ermittelt werden, so kann die Verwaltungsbehörde der Firma oder dem Halter die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegen. Zwar setzt die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage einen Verkehrsverstoß von einigem Gewicht voraus. Ein einmaliger, nur unwestentlicher Verstoß, der sich weder verkehrswidrig auswirkt, noch Rückschlüsse auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zulässt, kann eine Fahrtenbuchauflage nicht rechtfertigen. Eine Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um 27km/h auf der Autobahn stellt jedoch einen westentlichen Verkehrsverstoß dar. So urteilte das Oberverwaltungsgericht Bremen in...
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