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    Steuern

    Privat genutzte Firmenwagen

    Veröffentlicht am
    Nutzt ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen privat, so versteuert er diesen Vorteil in der Regel nach der 1-%-Regelung. Trägt er einen bestimmten Teil der Kosten selbst, stellt sich die Frage, inwieweit der geldwerte Vorteil nach der 1-%-Methode gemindert werden kann. Porsche als Firmenwagen Ein Angestellter im Außendienst erhielt ein Leasingfahrzeug der Marke Porsche, welches er auch privat nutzen durfte. Er zahlte an seinen Arbeitgeber zu Beginn der Nutzung einen Zuschuss zu den Anschaffungskosten von rund 75000 DM. Der Arbeitgeber ermittelte bei der Lohnsteuerberechnung den geldwerten Vorteil nach der 1-%-Regelung. Der Angestellte machte in seiner Einkommensteuererklärung ein Drittel seiner Zuzahlung als Werbungskosten geltend. Dass...
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